LG Koblenz, vom 02.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 283/07
Durchsetzung des Besitzanspruchs des Mieters im Wege einstweiliger Verfügung bei Doppelvermietung; Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 5 U 1148/07
DRsp Nr. 2008/22339
Durchsetzung des Besitzanspruchs des Mieters im Wege einstweiliger Verfügung bei Doppelvermietung; Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
»1. Bei einer Doppelvermietung kann der ausgegrenzte Mieter seinen Besitzanspruch gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern. Die älteren mietvertraglichen Ansprüche haben keinen Vorrang.2. Behaupten die Vertragsparteien eines teilnichtigen Rechtsgeschäfts mit salvatorischer Klausel, der Rest solle auch ohne den nichtigen Teil gelten, trifft einen Dritten, der entgegen der Erhaltungsklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält, die Beweislast.«