Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden
BGH, Urteil vom 10.10.2003 - Aktenzeichen V ZR 96/03
DRsp Nr. 2003/15210
Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden
»Wird ein Grundstück in der Weise geteilt, daß Räume eines aufstehenden Gebäudes von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten werden, sind diese wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht, welchem die Räume bei natürlicher Betrachtung zuzuordnen sind. Der Wille der Beteiligten, die von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Räume eigentumsmäßig beiden Grundstücken zuzuordnen, ist demgegenüber unbeachtlich.«