I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) vermittelte im Streitjahr 1985 den Bau einer Tennishalle an eine ... KG (KG). Für die Vermittlung erhielt sie von der KG eine Vergütung von 200.000 DM zuzüglich 28.000 DM Umsatzsteuer, insgesamt 228.000 DM.
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