LAG München - Urteil vom 04.06.2014
8 Sa 1013/13
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 26.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 15228/12

Entgeltabrechnung bei Beschäftigung in einer TransfergesellschaftAuslegung eines dreiseitigen Vertrages unter Hinzuziehung des zugrundeliegenden Transfer- und Sozialtarifvertrages

LAG München, Urteil vom 04.06.2014 - Aktenzeichen 8 Sa 1013/13

DRsp Nr. 2015/2787

Entgeltabrechnung bei Beschäftigung in einer Transfergesellschaft Auslegung eines dreiseitigen Vertrages unter Hinzuziehung des zugrundeliegenden Transfer- und Sozialtarifvertrages

1. Die Auslegung eines dreiseitigen Vertrages zur Berechnung des Transferentgeltes hat zwingend in der Zusammenschau mit dem zugrundeliegenden Transfer- und Sozialtarifvertrag zu erfolgen, wenn der Arbeitnehmer die monatliche Vergütung nach der vertraglichen Regelung "gemäß § 5 Abs. 3 des Transfer- und Sozialtarifvertrages" erhält und der Abschluss des dreiseitigen Vertrages in den Gesamtvorgang der Personalabbaumaßnahmen eingebettet ist.