ArbG München, vom 26.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 15228/12
Entgeltabrechnung bei Beschäftigung in einer TransfergesellschaftAuslegung eines dreiseitigen Vertrages unter Hinzuziehung des zugrundeliegenden Transfer- und Sozialtarifvertrages
LAG München, Urteil vom 04.06.2014 - Aktenzeichen 8 Sa 1013/13
DRsp Nr. 2015/2787
Entgeltabrechnung bei Beschäftigung in einer TransfergesellschaftAuslegung eines dreiseitigen Vertrages unter Hinzuziehung des zugrundeliegenden Transfer- und Sozialtarifvertrages
1. Die Auslegung eines dreiseitigen Vertrages zur Berechnung des Transferentgeltes hat zwingend in der Zusammenschau mit dem zugrundeliegenden Transfer- und Sozialtarifvertrag zu erfolgen, wenn der Arbeitnehmer die monatliche Vergütung nach der vertraglichen Regelung "gemäß § 5 Abs. 3 des Transfer- und Sozialtarifvertrages" erhält und der Abschluss des dreiseitigen Vertrages in den Gesamtvorgang der Personalabbaumaßnahmen eingebettet ist.
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