Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn vom 01.07.2015 geändert:
Das Amtsgericht wird angewiesen, den von der Beteiligten zu 1) gemäß Urkunde der Notarin S... beantragten Erbschein zu erlassen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Kostenerstattung findet nicht statt.
I.
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