BFH - Urteil vom 28.03.2012
II R 42/11
Normen:
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 133;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 21.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 12/11

Erhebung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück und Weiterveräußerung desselben; Auslegung von außerprozessualen Verfahrenserklärungen

BFH, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen II R 42/11

DRsp Nr. 2012/14929

Erhebung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück und Weiterveräußerung desselben; Auslegung von außerprozessualen Verfahrenserklärungen

NV: Ein mit einem Nichteigentümer geschlossener Grundstückskaufvertrag ist nicht rückgängig gemacht i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG, wenn er später wieder aufgehoben wird, weil der Erwerber daran interessiert ist, das Grundstück unmittelbar vom Eigentümer zu erwerben, und der Aufhebungsvertrag und der Grundstückskaufvertrag mit dem Eigentümer gleichzeitig, d.h. in aufeinanderfolgenden Urkunden, abgeschlossen werden.

Normenkette:

GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 133;

Gründe