I. Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.11.2011 -
3.242,00 Euro brutto
(dreitausendzweihundertzweiundvierzig 00/100)
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den sich daraus ergebenden Nettobetrag seit Klagezustellung zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Für die Beklagte wird die Revision zugelassen.
Die Parteien streiten um die Entgeltzahlung für den Monat April 2011.
Der Kläger war in der Zeit vom 08.09.2007 bis einschließlich 30.04.2011 bei der Beklagten als Diplom-Ingenieur gegen einen monatlichen Bruttoverdienst von 3.242,00 Euro beschäftigt.
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