Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. April 2017 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird - unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - für beide Instanzen auf jeweils 2.500,-- EUR festgesetzt.
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