AG Berlin-Schöneberg, vom 13.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 104 C 159/19
LG Berlin, vom 15.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 63 S 418/19
Ermittlung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der durch den Mietspiegel vorgegebenen Spanne i.R.e. Anspruchs eines Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Nettokaltmiete
BGH, Beschluss vom 14.06.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 24/21
DRsp Nr. 2022/11746
Ermittlung der Einzelvergleichsmiete innerhalb der durch den Mietspiegel vorgegebenen Spanne i.R.e. Anspruchs eines Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Nettokaltmiete
1. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 1GG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1GG unvereinbar und nichtig ist, kann der Rechtsfrage, ob § 3 MietenWoG Bln nach dem Stichtag (18. Juni 2019) die Verfolgung eines Erhöhungsverlangens des Vermieters aus § 558 Abs. 1BGB sperren kann, keine grundsätzliche Bedeutung zukommen; sie stellt sich nicht (mehr).
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