OLG München - Beschluss vom 11.12.2014
31 Wx 379/14
Normen:
BGB § 2084; BGB § 133;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 1133
ZEV 2015, 275
ZEV 2015, 6
Vorinstanzen:
AG München, vom 04.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 63 VI 13949/13

Ermittlung des Erblasserwillens bei Vorversterben der als Alleinerbin eingesetzten Ehefrau

OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 31 Wx 379/14

DRsp Nr. 2015/330

Ermittlung des Erblasserwillens bei Vorversterben der als Alleinerbin eingesetzten Ehefrau

1. Zur Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens, wenn die als Alleinerbin eingesetzte Ehefrau vorverstorben ist.2. Allein aus dem Umstand, dass der Erblasser gute verwandtschaftliche Beziehungen zur Familie seiner Ehefrau, insbesonderen den Geschwistern und deren Familien, unterhalten hat, kann kein Wille zur Ersatzberufung der Geschwister der Ehefrau festgestellt werden.

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 4.8.2014 wird zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 2.078.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2084; BGB § 133;

Gründe

I.

Die Beschwerdeführerin strebt aufgrund ergänzender Testamentsauslegung die Erteilung eines Miterbscheins zu 1/2 nach dem Ehemann ihrer vorverstorbenen Schwester an.