Ermittlung des Marktwerts der Nutzungsüberlassung nach der indirekten Vergleichswertmethode
BGH, Urteil vom 10.07.2002 - Aktenzeichen XII ZR 314/00
DRsp Nr. 2002/11586
Ermittlung des Marktwerts der Nutzungsüberlassung nach der indirekten Vergleichswertmethode
Die sog. indirekte Vergleichswertmethode ist aus Rechtsgründen nicht geeignet, den objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung eines Miet- oder Pachtobjekts zu ermitteln.