Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Februar 2017 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Erhaltungs- und Betriebskosten für eine Eisenbahnkreuzungsanlage.
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