OLG Thüringen - Urteil vom 12.03.2020
8 U 674/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Gera, vom 26.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1278/17

Erstattung von Kosten für Abdichtungsarbeiten

OLG Thüringen, Urteil vom 12.03.2020 - Aktenzeichen 8 U 674/19

DRsp Nr. 2021/2495

Erstattung von Kosten für Abdichtungsarbeiten

Orientierungssatz: 1. Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines sanierten Altbaus ist insgesamt Werkvertragsrecht anzuwenden, wenn der Erwerb des Grundstücks mit einer umfassenden Herstellungsverpflichtung hinsichtlich des Gebäudes verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004, VII ZR 257/03). Vertraglich übernommene Bauleistungen müssen in diesem Fall nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sein (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 26. April 2007, VII ZR 210/05). Anderenfalls unterliegt der Vertrag nur hinsichtlich der Verletzung der Herstellungspflicht den Regelungen des Werkvertragsrechts. Soweit ein Veräußerer keine Herstellungspflicht übernommen, ist dann wegen Mängeln des Objekts Kaufrecht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005, VII ZR 117/04). 2. Dass Parteien eine Haftung wegen Mängeln der Kaufsache wirksam ausgeschlossen haben, muss berücksichtigt werden, soweit Kaufrecht anwendbar ist.

1. I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 26.06.2019, Az.: 3 O 1278/17, wie folgt abgeändert:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 2.827,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.03.2018 zu zahlen.