Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Hinzurechnungen gem. §
Die Klägerin ist eine durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1992 gegründete GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung, die Vermittlung und der Vertrieb von Erzeugnissen einer Bäckerei sowie der Handel mit Lebensmitteln ist. Am Stammkapital von 200.000 DM waren J mit 90.000 DM, U mit 38.000 DM, M mit 36.000 DM und A mit 36.000 DM beteiligt. Das wesentliche Anlagevermögen sowie das Betriebsgrundstück und die Einrichtungen in den Filialen hat die Klägerin von ihrem Gesellschafter J gepachtet. Die Pachtzinsen in Höhe von 504.000 DM berücksichtigte die Klägerin gewinnmindernd.
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