Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.12.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Gießen, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.961,11 € nebst Zinsen Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 1.570,90 € seit dem 05.04.2020,
aus 2.190,30 € seit dem 06.05.2020,
aus 1.190,30 € seit dem 05.06.2020,
aus 1.659,87 € seit dem 05.07.2020,
aus 1.659,87 € seit dem 06.08.2020 und
aus 1.659,87 seit dem 05.09.2020
zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.336,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 9 %, die Beklagte 91 % zu tragen. Die Kostenentscheidung des Landgerichts Gießen wird aufrechterhalten.
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