Die Vorlage ist unzulässig.
I.
Das Verfahren betrifft durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) vom 21. April 2015 (BGBl I S.
Der Kläger des Ausgangsverfahrens wendet sich gegen die Vereinbarung einer die nach diesen Vorschriften höchstzulässige Miete übersteigenden Miete. Er nimmt die beklagte Vermieterin gerichtlich auf Feststellung der höchstzulässigen Miete und Rückzahlung überzahlter Miete in Anspruch. Das Amtsgericht gab der Klage teilweise statt.
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