BGH - Versäumnisurteil vom 09.11.2022 VIII ZR 331/21
Normen:
BGB § 555b; BGB (in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung) § 559; BGB § 559a; BGB § 559b Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Bremen, vom 14.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 C 270/19
LG Bremen, vom 06.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 48/20
Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierung; Erhöhung der jährlichen Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten
BGH, Versäumnisurteil vom 09.11.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 331/21
DRsp Nr. 2023/593
Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierung; Erhöhung der jährlichen Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten
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