Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.2.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren und - in Änderung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 18.2.2015 - für den ersten Rechtszug auf 231.336 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|