Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Juli 2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Der Beklagten wird untersagt, in dem von ihr betriebenen SB-Warenhaus in der ...straße 29, T..., einen Imbiss mit folgenden Angeboten zu betreiben:
Hähnchen, Haxen, Leberkäse oder Leberkäsebrötchen, Frikadellen oder Frikadellenbrötchen, Schweinebraten oder Schweinebratenbrötchen, Kasseler oder Kasseler in Brötchen, Bratwurst oder Bratwurst im Brötchen, Bockwurst oder Bockwurst im Brötchen und Pommes Frites.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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