Die angefochtene Zwischenverfügung des Registergerichts vom 10.10.2011 wird aufgehoben.
Das Registergericht wird angewiesen, die Anmeldung vom 20.04.2011 - Ur. Nr. .../2011 des Notars N1, O1 - nicht aus den Gründen der aufgehobenen Zwischenverfügung zurückzuweisen.
I.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|