Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tostedt vom 31.07.2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene landgerichtliche Urteil sowie das vorliegende Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger verlangt Herausgabe von zwei Weideflächen, die seit dem 1. März 1996 an den Beklagten verpachtet waren.
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