Fragen rund um Neubauten

Autor: Özdemir

Welche Anforderungen gibt es beim Neubau?

Das GEG soll grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten gelten. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird. Somit gilt die Verpflichtung nur für Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird.

Hier muss künftig eine Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Welche Möglichkeiten es gibt, um diese Anforderung zu erfüllen sehen Sie bereits unter der ersten Frage.

Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude (sehen Sie hierzu sogleich).