Autor: Özdemir |
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Hier muss künftig eine Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Welche Möglichkeiten es gibt, um diese Anforderung zu erfüllen sehen Sie bereits unter der ersten Frage.
Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude (sehen Sie hierzu sogleich).
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