Fragen zu Förderungen

Autor: Özdemir

Welche Förderung gibt es?

Für den Austausch der Heizungsanlage wird es direkte Förderungen zu den Investitionskosten geben:

eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmern, gemeinnützigen Organisationen sowie Kommunen zusteht

einen einkommensabhängigen Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr

einen Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 % für den frühzeitigen bzw. freiwilligen Austausch fossiler Heizungen. Bis einschließlich 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach wird er um jeweils 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt. Dieser Bonus wird allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung bis zu 70 % betragen. So wird bei einer Kumulierung der Boni der Fördersatz bei 70 % gedeckelt.

Vermieter:innen werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.