Autor: Özdemir |
Für den Austausch der Heizungsanlage wird es direkte Förderungen zu den Investitionskosten geben:
Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung bis zu 70 % betragen. So wird bei einer Kumulierung der Boni der Fördersatz bei 70 % gedeckelt.
Vermieter:innen werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierungen gedämpft.
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