Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin wird das am 3. Juli 2015 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 3.935,50 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 23. April 2014 aus einem Betrag in Höhe von € 1.242,29 und Zinsen in derselben Höhe seit dem 17. Mai 2014 aus einem Betrag in Höhe von € 2.693,21 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen haben die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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