Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27. April 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.07.2015 über den Betrag von 1.224,19 € brutto hinaus jeweils zum ersten eines Monats weitere 19,46 € brutto und
3.die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.07.2016 über den Betrag von 1.230,31 € brutto hinaus jeweils zum ersten eines Monats weitere 66,13 € und
4.die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.07.2017 über den Betrag von 1.253,74 brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats weitere 67,39 € brutto und
5.die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.06.2018 über den Betrag von 1.294,14 € brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats weitere 69,57 € brutto und
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