Auf die weitere Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger werden die Beschlüsse des Landgerichts Hamburg -
Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 8.317,84.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Kläger als Mieter nahmen die Beklagte als Vermieterin beim Amtsgericht Hamburg mit der Klage vom 06.05.2022 u. a. auf Feststellung in Anspruch, dass die im Mietänderungsvertrag vom 26.03./01.04.2021 vereinbarte monatliche Nettokaltmiete von EUR 880,46 in Höhe von EUR 127,04 unwirksam sei. Die Kläger haben hierzu die Auffassung vertreten, dass nach den Regelungen zur Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB in Verbindung mit dem Hamburger Mietenspiegel 2019 die zulässige Nettokaltmiete für die von ihnen gemietete Wohnung EUR 753,42 betrage.
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