LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.03.2012
3 Sa 954/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; TVÜ-VKA; TVöD;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 15/11

Geltung des TVöD aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln auf den BAT

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.03.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 954/11

DRsp Nr. 2012/17308

Geltung des TVöD aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln auf den BAT

1. Wird in einem Arbeitsvertrag auf den BAT Bezug genommen, so widerspräche es dem Zweck dieser Bezugnahme, an der Fortgeltung des BAT auch nach Einführung des TVöD und des TVÜ-VKA festzuhalten. Das gilt jedenfalls dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Vertragsparteien bei Abschluss des Arbeitsvertrages von dem weiteren Bestand des BAT als Grundlage künftiger Tarifverhandlungen ausgingen.2. Eine ergänzende Auslegung einer zeitdynamischen Bezugnahmeklausel in einem Arbeitsvertrag ergibt, dass mit dessen Einführung das Regelwerk des TVöD Geltung beanspruchen sollte.3. Macht ein Arbeitnehmer Ansprüche nach dem TVöD erst mehrere Jahre nach dessen Einführung geltend, so sind die Ansprüche gleichwohl nicht verwirkt, wenn er dem Arbeitgeber nicht zu irgendeinem Zeitpunkt zu verstehen gegeben hat, dass er seine Rechte aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr geltend machen wolle.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 - 3 Ca 15/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Tenor der angefochtenen Entscheidung wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: