Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 31.05.2017 –
Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird insoweit die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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