BFH - Urteil vom 23.02.2022
II R 9/21
Normen:
FGO § 126 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 1194
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 18.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1438/19

Grunderwerbsteuer für ein unerschlossenes GrundstückGrundstück im erschlossenen Zustand als Gegenstand eines ErwerbsvorgangsKeine gesonderter Ausweis von Erschließungskosten in einem Kaufvertrag

BFH, Urteil vom 23.02.2022 - Aktenzeichen II R 9/21

DRsp Nr. 2022/12629

Grunderwerbsteuer für ein unerschlossenes Grundstück Grundstück im erschlossenen Zustand als Gegenstand eines Erwerbsvorgangs Keine gesonderter Ausweis von Erschließungskosten in einem Kaufvertrag

NV: Veräußert ein privater Erschließungsträger ein von ihm zu erschließendes, im Zeitpunkt des Erwerbs aber noch unerschlossenes Grundstück, und sind die in dem Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten nicht gesondert ausgewiesen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im erschlossenen Zustand.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2021 – 8 K 1438/19 GrE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2;

Gründe

I.