Autor: Griebel |
In Konsequenz einer Beschlagnahme muss der Zwangsverwalter auch berechtigt sein, Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen sowie wegen Beschädigungen der Mietsache oder unterlassener Rückbaumaßnahmen gegen den Mieter geltend zu machen.1)
1) | Hörndler in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Kap. 19 Rdn. 81. |
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