I.
Die Berufung der Klägerin richtet sich gegen das am 5. Oktober 2006 verkündete Urteil des Landgerichts, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Die Klägerin hält das Urteil für unzutreffend. Da der Gesetzgeber anläßlich des Inkrafttretens des §
Die Klägerin beantragt,
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