Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.10.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das am 28.10.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
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