I. Allgemeines

Autor: Emmert

1

Regelmäßig gehen einem Mietvertragsabschluss Vorverhandlungen voraus. Hier stellt sich die Frage, ob aus diesen Vorverhandlungen bereits Rechte und Pflichten der hieran beteiligten Parteien auch im Hinblick auf den später abzuschließenden Mietvertrag entstehen.