FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.10.2014
5 K 1727/10
Normen:
EStG § 13; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 20; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStR 2001 R 35; BGB § 133;

Im Kaufvertrag über ein Grundstück vereinbarte Entschädigungszahlungen als Kaufpreisbestandteile Rücklage für Ersatzbeschaffung Genossenschaftsanteil als landwirtschaftliches Betriebsvermögen Rechtsverfolgungskosten als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.10.2014 - Aktenzeichen 5 K 1727/10

DRsp Nr. 2015/36

Im Kaufvertrag über ein Grundstück vereinbarte Entschädigungszahlungen als Kaufpreisbestandteile Rücklage für Ersatzbeschaffung Genossenschaftsanteil als landwirtschaftliches Betriebsvermögen Rechtsverfolgungskosten als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

1. Werden in einem Kaufvertrag über ein Grundstück neben dem Kaufpreis Entschädigungen für den Wegfall zukünftiger Pachtzahlungen bzw. Mietzahlungen vereinbart, können Letztere unabhängig von ihrer Bezeichnung im Kaufvertrag gleichwohl als Gegenleistung für das Grundstück angesehen werden, wenn die Vertragsgestaltung nur aus dem Grund erfolgte, den tatsächlichen Kaufpreis zu verschleiern. 2. Erweisen sich die Entschädigungszahlungen nach den Verhältnissen des Einzelfalls nicht als Bestandteil des Kaufpreises für das Grundstück, kann insoweit eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nicht gebildet werden. 3. Bei Beteiligung eines Landwirts an einer Genossenschaft, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlass erworben wurde.