LAG Düsseldorf - Urteil vom 06.09.2023
12 Sa 24/23
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 01.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3528/22

Individualanspruch auf Ausgleich des Verlustes von KaufkraftHöheres Grundgehalt aufgrund betrieblicher ÜbungAuslegung des Begriffs Kaufkraftverlust in DienstvereinbarungGeltung des Verbraucherpreisindex bei Berechnung des Kaufkraftverlustes

LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.09.2023 - Aktenzeichen 12 Sa 24/23

DRsp Nr. 2023/14146

Individualanspruch auf Ausgleich des Verlustes von Kaufkraft Höheres Grundgehalt aufgrund betrieblicher Übung Auslegung des Begriffs Kaufkraftverlust in Dienstvereinbarung Geltung des Verbraucherpreisindex bei Berechnung des Kaufkraftverlustes

Einzelfallentscheidung zu der Frage des Ob und des Inhalts eines einzelvertraglich vereinbarten Anspruchs auf Kaufkraftausgleich.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.12.2022 - 10 Ca 3528/22 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Kaufkraftanpassung des Grundgehaltes des Klägers.

Der am 21.08.1968 geborene Kläger war in dem Bankenverbund, zu welchem auch die L. AG (im Folgenden L.) gehörte, seit 01.08.1985 beschäftigt. Seit dem 01.04.2009 war er bei der L. auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 20.03.2009 (im Folgenden AV 2009) als Associate Director beschäftigt. In dem AV 2009 hieß es u.a.:

"§ 1

Einstellung und Aufgaben

...

4. Anrechnung der Betriebszugehörigkeit

Zeiten der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers vor dem 1. April 2009 werden bezüglich der Altersversorgung und des Kündigungsschutzes auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Als Eintrittsdatum gilt der 1. August 1985.

...

1. 2.