Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.12.2022 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Kaufkraftanpassung des Grundgehaltes des Klägers.
Der am 21.08.1968 geborene Kläger war in dem Bankenverbund, zu welchem auch die L. AG (im Folgenden L.) gehörte, seit 01.08.1985 beschäftigt. Seit dem 01.04.2009 war er bei der L. auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 20.03.2009 (im Folgenden AV 2009) als Associate Director beschäftigt. In dem AV 2009 hieß es u.a.:
"§ 1
Einstellung und Aufgaben
...
4. Anrechnung der Betriebszugehörigkeit
Zeiten der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers vor dem 1. April 2009 werden bezüglich der Altersversorgung und des Kündigungsschutzes auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Als Eintrittsdatum gilt der 1. August 1985.
...
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