BFH - Urteil vom 11.02.2003
IX R 13/00
Normen:
EStG §§ 7 9 Abs. 1 Nr. 7 § 21 Abs. 1 ; WertV (1988);
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 769

Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

BFH, Urteil vom 11.02.2003 - Aktenzeichen IX R 13/00

DRsp Nr. 2003/6454

Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

1. Wird für ein MFH ein Gesamtkaufpreis gezahlt, ist der Kaufpreis bei Fehlen der Einigung der Vertragsparteien über den Grundstücksanteil im Gesamtkaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die AK nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in AK für den Grund- und Bodenanteil und den Gebäudeanteil aufzuteilen.2. Für die Schätzung des Werts des Grund- und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann die Wertermittlungsverordnung (Wert vor 1988) entspr. herangezogen werden.3. Bei Mietwohngrundstücken im PV, die nur eine geringe Zahl von Wohneinheiten aufweisen, ist die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren grds. angebracht.

Normenkette:

EStG §§ 7 9 Abs. 1 Nr. 7 § 21 Abs. 1 ; WertV (1988);

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wurde in den Streitjahren (1994 und 1995) mit ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Dieser war seit längerem Eigentümer eines Hälfteanteils an einem Mietwohngrundstück (sechs Wohnungen) in X. Im Jahre 1993 erwarb die Klägerin den anderen Hälfteanteil zum Kaufpreis von 950 000 DM zuzüglich 26 683,85 DM Nebenkosten. Nutzen und Lasten dieses Anteils gingen ab April 1994 auf sie über.