I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wurde in den Streitjahren (1994 und 1995) mit ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Dieser war seit längerem Eigentümer eines Hälfteanteils an einem Mietwohngrundstück (sechs Wohnungen) in X. Im Jahre 1993 erwarb die Klägerin den anderen Hälfteanteil zum Kaufpreis von 950 000 DM zuzüglich 26 683,85 DM Nebenkosten. Nutzen und Lasten dieses Anteils gingen ab April 1994 auf sie über.
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