LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.10.2020
5 Sa 204/19
Normen:
BGB § 242; GewO § 109 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 14.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 772/18

Kein Anspruch auf Zeugniserteilung aufgrund Ausgleichsklausel im ProzessvergleichUmfassender Prozessvergleich mit der Wirkung eines konstitutiven negativen SchuldanerkenntnissesKein § 242 BGB bei Berufung auf Prozessvergleich

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2020 - Aktenzeichen 5 Sa 204/19

DRsp Nr. 2021/1728

Kein Anspruch auf Zeugniserteilung aufgrund Ausgleichsklausel im Prozessvergleich Umfassender Prozessvergleich mit der Wirkung eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses Kein § 242 BGB bei Berufung auf Prozessvergleich

Eine Ausgleichsklausel im Vergleich umfasst auch mögliche Ersatzansprüche für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung eines mitgeregelten Anspruchs auf Zeugniserteilung, da auch dies zum Arbeitsverhältnis gehört.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 14. März 2019, Az. 3 Ca 772/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; GewO § 109 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin fordert Schadensersatz wegen nicht gehöriger Erfüllung des Zeugnisanspruchs.