Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.10.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger eine höhere Abfindung unter Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit bei seiner Vorarbeitgeberin zusteht.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|