I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 30.01.2020 - Az.
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug für die Zeit vom 14.04.2015 bis 14.11.2018 über sämtliche Geschäfte zu erteilen, die zwischen der Beklagten und folgenden Kunden, nämlich
- A..., Makler sowie
- B..., Handelsagentur, C...
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