Keine Rückstellung wegen künftigen Rückbaus von stillgelegten Fernwärmeversorgungsleitungen auf Grundstücken ehemaliger Kunden, wenn bisher Beseitigungsansprüche nicht geltend gemacht wurden
FG Sachsen, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen 4 K 393/12
DRsp Nr. 2014/11491
Keine Rückstellung wegen künftigen Rückbaus von stillgelegten Fernwärmeversorgungsleitungen auf Grundstücken ehemaliger Kunden, wenn bisher Beseitigungsansprüche nicht geltend gemacht wurden
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