Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete Arbeitgeberanteile
BFH, vom 27.03.1992 - Aktenzeichen VI R 35/89
DRsp Nr. 1997/16400
Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete "Arbeitgeberanteile"
»"Arbeitgeberanteile", die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet und dem Arbeitgeber später erstattet werden, begründen für den Arbeitnehmer keinen Vorteil und sind kein Arbeitslohn.«