BFH vom 27.03.1992
VI R 35/89
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BStBl II 1992, 663
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete Arbeitgeberanteile

BFH, vom 27.03.1992 - Aktenzeichen VI R 35/89

DRsp Nr. 1997/16400

Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete "Arbeitgeberanteile"

»"Arbeitgeberanteile", die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet und dem Arbeitgeber später erstattet werden, begründen für den Arbeitnehmer keinen Vorteil und sind kein Arbeitslohn.«

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: