Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 8. November 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 91 % und die Beklagte 9. % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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