KG - Urteil vom 25.06.2007
8 U 208/06
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 338/05

KG - Urteil vom 25.06.2007 (8 U 208/06) - DRsp Nr. 2012/12147

KG, Urteil vom 25.06.2007 - Aktenzeichen 8 U 208/06

DRsp Nr. 2012/12147

Tenor

Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 8. November 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 91 % und die Beklagte 9. % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten sind unbegründet.

A. Berufung Kläger

Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung von Nachzahlungsbeträgen aus den Betriebskostenabrechnungen 1998 bis 2001 in Höhe weiterer 18.461,26 EUR (§ 535 Abs. 2 BGB).

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