Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 21. August 2017, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ulm ist für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 109.372,73 €.
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