Kündigung durch den Vermieter wegen Drogenhandels des Mieters
AG Pinneberg, Urteil vom 29.08.2002 - Aktenzeichen 68 C 23/02
DRsp Nr. 2003/16919
Kündigung durch den Vermieter wegen Drogenhandels des Mieters
»Handelt der Mieter einer Wohnung in der betreffenden Wohnanlage mit Heroin, so berechtigt dies den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, ohne dass es noch einer Abmahnung bedarf.«