Kündigung einer Einliegerwohnung (§ 573a BGB)

Kündigung einer Einliegerwohnung
573a BGB)

 

Ort, Darum

 

Vermieter

 

Mieter

 

Ordentliche Kündigung des mit Ihnen bestehenden
Wohnraummietverhältnisses Anmerkung anzeigen  

 

Anrede,

mit Ihnen besteht seit dem ... auf der Grundlage des Vertrages vom ... ein Mietverhältnis über die von Ihnen genutzte Einliegerwohnung im ... (Stockwerk) des Hauses ... (Straße, Nr.) in ... (Ort). Bei derartigen "Einliegermietverhältnissen" hat der (im selben Hause wohnende) Vermieter die Möglichkeit, ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes i.S.d. § 573  Abs. 1 und Abs. 2  BGB den Wohnraummietvertrag einseitig zu beenden, wobei sich dann allerdings zugunsten des Mieters die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert, so dass für ihn ausreichend Zeit besteht, sich um Ersatzwohnraum zu bemühen. Von dieser Möglichkeit mache ich nunmehr Gebrauch.

Dies vorausgeschickt spreche ich daher hiermit, gestützt auf § 573a Abs. 1 BGB, die

Kündigung

des mit Ihnen am ... abgeschlossenen Wohnraummietvertrags aus zum ....

Ich habe Sie zugleich aufzufordern, bis zu diesem Zeitpunkt die von Ihnen gemietete ...-Zimmer-Wohnung nebst (beispielhaft) Küche, Kammer, Bad mit WC, Dusche und Flur/Diele im Hause ... (Straße, Nr.) in ...