LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.03.2016
6 Sa 265/15
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 612a; KSchG § 23 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 19.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4587/13

Kündigung im Kleinbetrieb aus strategischen Gründen zur Neuausrichtung der Neuausrichtung der Geschäftstätigkeitunbegründete Kündigungsschutzklage bei unerheblichen Darlegungen des Arbeitnehmers zu weiteren Home-office-Beschäftigten im Ausland

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 265/15

DRsp Nr. 2016/16425

Kündigung im Kleinbetrieb aus strategischen Gründen zur Neuausrichtung der Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit unbegründete Kündigungsschutzklage bei unerheblichen Darlegungen des Arbeitnehmers zu weiteren Home-office-Beschäftigten im Ausland

1. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.12.2003 eingestellte Beschäftigte nicht in Betrieben, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden; bei der Berechnung des Schwellenwertes zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes können Personengruppen, deren Arbeitsverhältnisse einer anderen Rechtsordnung unterstehen, mit den Beschäftigten in Deutschland, deren Arbeitsverhältnisse nach Art. 27 ff. EGBGB deutschem Recht unterfallen, nicht zusammengerechnet werden. 2. Zum Zeitpunkt der Kündigung mit jeweils außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegenden Home-Offices beschäftigte Mitarbeiter sind bei der Ermittlung der Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG nicht zu berücksichtigen.