LG Aschaffenburg - Urteil vom 04.07.1991 (S 111/91) - DRsp Nr. 1998/11634
LG Aschaffenburg, Urteil vom 04.07.1991 - Aktenzeichen S 111/91
DRsp Nr. 1998/11634
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist dann nicht anzunehmen, wenn der Vermieter der Verlängerung gegenüber einem von mehreren Mietern widerspricht und sich diese zuvor im (Formular-) Mietvertrag gegenseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen des Vermieters bevollmächtigt hatten.