LG Berlin - Urteil vom 01.08.1991 (62 S 93/91) - DRsp Nr. 1995/2067
LG Berlin, Urteil vom 01.08.1991 - Aktenzeichen 62 S 93/91
DRsp Nr. 1995/2067
Durch den Einbau einer Sammelheizung wird eine Wohnung in Berlin nicht lediglich in einen allgemein üblichen Zustand i.S. des § 541b Abs. 1 S. 3 versetzt; eine Erhöhung der Kaltmiete von 27,7 % auf 30 % seines Einkommens ist für den Mieter zumutbar.