LG Berlin - Urteil vom 17.06.1991
62 S 48/91
Normen:
BGB § 549 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 13

LG Berlin - Urteil vom 17.06.1991 (62 S 48/91) - DRsp Nr. 1995/2069

LG Berlin, Urteil vom 17.06.1991 - Aktenzeichen 62 S 48/91

DRsp Nr. 1995/2069

1. Die einzelnen Mieter einer Wohnung sind bei einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis aktivlegitimiert. 2.Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse i.S. des § 549 Abs. 2 S. 1 BGB für eine Untervermietung im Falle der beabsichtigten Bildung einer Wohngemeinschaft von 4 Personen in einer 149,5 m² großen Wohnung. 3.Die Darlegung der Einzelheiten der Lebensführung im Rahmen einer Wohngemeinschaft (z.B. gemeinsame Haushaltsführung) durch den Mieter ist nicht Voraussetzung für die Feststellung eines berechtigten Interesses.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen
NJW-RR 1992, 13