LG Hamburg - Beschluß vom 27.06.1991 (316 T 60/91) - DRsp Nr. 1994/2270
LG Hamburg, Beschluß vom 27.06.1991 - Aktenzeichen 316 T 60/91
DRsp Nr. 1994/2270
Räumungsvollstreckung bei Ehegatten: Keine Räumungsvollstreckung aus einem gegen den Mieter gerichteten Titel gegenüber dem in der Mietwohnung lebenden Ehegatten auch dann, wenn dieser selbst nicht Mieter ist und mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt.